AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für die Abhaltung von Aus-, Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen sowie Seminare im Rahmen der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. im Bereich der Gesundheitsförderung und Lehrgänge in Kooperation mit anderen Institutionen an der EMG Akademie für Gesundheit gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Anmeldung durch die Teilnehmer.

2. Anmelderichtlinien

Die Lehrgänge weisen begrenzte Teilnehmerzahlen auf, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn eines Lehrganges bzw. eines Seminares. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit Vordrucken der jeweiligen Veranstaltungen inklusiver Hinweis zur Kenntnisnahme der AGB‘s und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können von unserer Homepage entnommen werden.

3. Veranstaltungsinhalt und -termine

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Die EMG Akademie für Gesundheit GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen, oder Teile davon, ohne Angabe von Gründen, zu verlegen oder mangels der erforderlichen Teilnehmerzahl abzusagen. Der Teilnehmer, der Vertragspartner oder ein allfällig davon abweichender Rechnungsadressat können daraus keine Ansprüche ableiten, wenn diese Verlegung dem Teilnehmer zumindest drei Tage vor dem Termin bekannt gegeben wird. Wird die Veranstaltung abgesagt, werden in diesem Fall bereits bezahlte Gebühren an den Einzahler rückerstattet. Darüberhinausgehende Zahlungsverpflichtungen entstehen dadurch für die EMG Akademie für Gesundheit GmbH nicht.

4. Zahlungsbedingungen

Die Verpflichtung zur Bezahlung der Gebühren entsteht mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung. Ein vorzeitiger Austritt aus der Schule während des Schuljahres, sei dies verschuldet oder unverschuldet, befreit nicht von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung. Bei vorzeitigem Austritt wird der gesamte Restbetrag des Schulgeldes sofort fällig. Der Teilnehmer, der Vertragspartner und allfällig davon abweichender Rechnungsadressat haften der EMG Akademie für Gesundheit GmbH für die vollständige Entrichtung der Gebühren zur ungeteilten Hand. Die fristgerechte Zahlung der Gebühren ist Voraussetzung für das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung.

5. Teilzahlungsvereinbarung

Gesonderte individuelle Zahlungsvereinbarungen mit dem Vertragspartner werden ausschließlich schriftlich festgehalten. Nachlässe, aber auch Stundungen und Ratenvereinbarungen sind ohne Mahnung oder Nachfristsetzung hinfällig, sobald auch nur eine vereinbarte Zahlung nicht fristgerecht bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH einlangt. Bei Fristversäumnissen im Zusammenhang mit der Zahlung der Gebühren ist die EMG Akademie für Gesundheit GmbH berechtigt, pro Mahnung Spesen in Höhe von € 30,00 und Verzugszinsen für den gesamten fällig gewordenen und noch nicht bezahlten Betrag in Höhe von 12% pro Jahr in Rechnung zu stellen.

6. Vertragsrücktritt

Im Fall der Verhinderung ist eine schriftlich unterfertigte Rücktrittserklärung per Post-Einschreiben erforderlich. Mit dem Einlangen der Rücktrittserklärung bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH erlischt das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung. Der Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos. Danach werden 50% der vereinbarten Gebühren als Stornogebühr verrechnet. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsgebühren fallen 75% der Gebühren als Stornogebühr an, bei einem späteren Vertragsrücktritt sind die Gebühren zur Gänze zu bezahlen. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers, der die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt, ist möglich.

7. Gebührenpflicht bei Verhinderung

Ist ein Teilnehmer an der Teilnahme an einer Veranstaltung oder eines Teiles davon verhindert, oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist dennoch die gesamte Gebühr für die Veranstaltung zu bezahlen.

8. Gebührenpflicht bei Wiederholung bzw. Abbruch

Die jeweiligen Lehrgänge an der EMG Akademie für Gesundheit unterliegen den o. a. Vorgaben und definieren sich durch diese. Ein positiver Abschluss gegenüber dem Teilnehmer kann durch die EMG Akademie für Gesundheit GmbH nicht garantiert werden. Dieser ist von den persönlichen Fähigkeiten und der Bereitschaft des Lernens des Teilnehmers abhängig.
hat ein Teilnehmer aufgrund gesetzlicher oder durch Verordnung erlassener Ausbildungsvorschriften eine Veranstaltung oder einen Teil eine Veranstaltung zu wiederholen, sind diese darüber hinaus zu bezahlen. Wenn nur Teile zu wiederholen sind, werden die Kosten aliquot verrechnet, bei gänzlicher Wiederholung sind die gesamten Ausbildungskosten neuerlich zu bezahlen.

9. Prüfungen

Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung, Seminare werden nach den Inhalten der jeweiligen Ausschreibung bestimmt. Der Ablauf von Veranstaltungen mit Kooperationspartnern wird durch Vorgaben der jeweiligen Instituts-Leitungen bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis bzw. Bestätigung mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Alle Lehrgänge im Sinne der Gesundheits- und Krankenpflege können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes bzw. bei Lehrgängen mit Kooperationspartnern mit der Genehmigung der jeweiligen Instituts-Leitung abgehalten werden. Seminare unterliegen dieser Genehmigungspflicht nicht.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame so ersetzen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten Ziele möglichst erreicht werden.

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kursteilnehmer und dem Kursanbieter ist das österreichische Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand gilt streitwertabhängig das Bezirksgericht Graz-West bzw. das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als vereinbart.

12. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Zur vereinfachten Lesbarkeit und Verständlichkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleichermaßen offen.