Mensch

Ausbildung
zur Heimhilfe

gem. Sozialberufegesetz

Die Heimhilfe betreut und unterstützt im Sinne der Förderung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe Menschen aller Altersstufen. Die Aufgaben umfassen Aktivitäten, die normalerweise zur Selbstversorgung der Privatsphäre gehören. Besondere Bedeutung kommt der Heimhilfe in der Betreuung und Unterstützung von chronisch kranken Menschen und Menschen mit altersbedingten Einschränkungen zu. Diese Menschen brauchen eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung, um die eigenen Kräfte gezielt zur Erhaltung der bestehenden Eigenaktivität einzusetzen.

Aufgaben

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches (etwa Einkauf, Post, Apotheke, Behörden)
  • Zubereitung bzw. Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes und Herbeiholen der erforderlichen Hilfe
  • Hygienische Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich Unterstützung bei der
  • Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
  • Unterstützung von Pflegepersonen
  • Dokumentation

Tätigkeitsbereich

  • Aufrechterhaltung des Haushalts durch Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Erhaltung und Förderung des körperlichen Wohlbefindens durch Unterstützung bei der persönlichen Hygiene
  • Sicherung sozialer Grundbedürfnisse durch Aufrechterhaltung und Förderung von Selbstständigkeit
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich und anderen in die Pflege und Betreuung involvierten Personen durch Kommunikation, gemeinsame Planung und Dokumentation

Lernziele

  • Aktive Teilnahme, Mitarbeit, Einbringen der eigenen Erfahrung und Persönlichkeit
  • Eigeninitiative
  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit

Voraussetzungen

Zur Ausübung der Heimhilfe sind Personen berechtigt, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen,
  • über einen, die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
  • erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe) oder eine Pflichtschulabschluss- Prüfung verfügen.
Dauer

berufsbegeleitend
Theorie: 200 Stunden
Praxis: 200 Stunden

Abschluss

Kommissionelle Prüfung mit Zusatzbezeichnung

Lehrgänge
  • Termin: voraussichtlich Oktober 2024
Anmeldeschluss

Wir bitten um möglichst zeitnahe Bewerbung! Ansuchende werden nach Eintreffen der Bewerbung gereiht und in den Kurs eingeteilt.

Ausbildungsort

EMG Akademie

Kosten

€ 1.900,-
USt-frei gem. § 6 (1) Z 11 UStG

Bewerbungsunterlagen:

Ansuchen um Aufnahme

Formular

Ausschreibung in Bearbeitung

Termin: voraussichtlich Oktober 2024

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Bestimmt haben Sie viele Fragen, die Sie beschäftigen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich und umfassend. Rufen Sie uns doch einfach an und wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin. Vor Ort in der EMG Akademie, telefonisch oder per Video-Call – wir finden einen Weg!

Förderung & Finanzierung

Berufe im Pflege- und Sozialbereich sind zukunftsorientiert. Deshalb werden Umschulungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen von verschiedenen Trägern, Organisationen und Einrichtungen gefördert und finanziell unterstützt. Rufen Sie uns an, wir zeigen Ihnen gerne die unterschiedlichen Möglichkeiten auf.

EMG Akademie Sekretariat:

Montag - Donnerstag:
08.00 - 12.30 / 13.00 - 14.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Telefon: +43 (0)3135 54 222
E-Mail: office@akademie-gesundheit.at

Häufige Fragen